Richtlinien
Bei Union Investment beachten wir im Interesse unserer Kunden eine Reihe von Grundsätzen und Verfahren:
Abstimmungsrichtlinien (Proxy-Voting-Policy)
Union Investment betreibt aktives Aktionärstum in Form eines mehrdimensionalen Engagement-Ansatzes. Engagement beschreibt das aktive Handeln der Aktionäre, um die Strategie eines Unternehmens mittels direkter Ansprache des Managements oder Aufsichtsrats bewusst zu beeinflussen.
Das Fundament dafür bildet eine verbindliche Leitlinie von Union Investment zum Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen, die sogenannte „Proxy-Voting-Policy".
Allgemeine Interessenkonflikt-Policy
Das Handeln im Kundeninteresse ist das Leitbild, das unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen prägt. Dies bedeutet auch, dass wir potenzielle Interessenkonfliktsituationen durch angemessene Vorkehrungen erkennen, vermeiden oder fair lösen wollen. Wir möchten Sie im Folgenden über unsere weit reichenden Vorkehrungen informieren.
Best Execution Policy
Die Best Execution Policy regelt Grundsätze und Verfahren, die darauf abzielen, im Rahmen von Transaktionen für das Kundenportfolio das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Sie gilt auch gegenüber allen Kunden der Vermögensverwaltung in ihrer jeweiligen Eigenschaft als professioneller Kunde.
BVI-Wohlverhaltensregeln
Die BVI-Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalanlagegesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten.
Die Kapitalanlagegesellschaften wollen durch Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit ausbauen und deren gestiegene Informationsbedürfnisse erfüllen.
Die BVI-Wohlverhaltensregeln richten sich in erster Linie an deutsche Kapitalanlagegesellschaften. Auch ausländische Gesellschaften, die am deutschen Markt tätig sind, wird die Einhaltung der Regeln empfohlen.
Dies ist für die luxemburgischen Gesellschaften der Union Investment der Fall.
Die zweite EU-Aktionärsrechterichtlinie
Die Umsetzung der am 17. Mai 2017 in Kraft getretenen aktu alisierten Richtlinie über die Rechte und Pflichten der Aktionäre (2. ARRL) ging verspätet im Winter 2019 in die nationale Umsetzung (ARUG II). Die Richtlinie bringt wichtige Neuerungen für das deutsche Aktienrecht, ausgewählte institutionelle Anleger, Intermediäre und Vermögensverwalter mit sich.
Entsprechungserklärung: Union Investment
Der DNK (Deutscher Nachhaltigkeits Kodex) beschreibt in 20 Kodex-Kriterien und ergänzenden Leistungsindikatoren (27 GRI- oder 19 EFFAS-Indikatoren), was den Kern unternehmerischer Nachhaltigkeit ausmacht. In der Entsprechungserklärung berichten die Unternehmen über die Erfüllung der Kodexkriterien bzw. erklären die Abweichung.
Grundsatzerklärung Menschenrechte
Die Union Investment Gruppe gehört zu den größten Fondsgesellschaften in Deutschland. Als aktiver Vermögensmanager bietet Union Investment bedarfsgerechte Anlagelösungen – sowohl für private als auch für institutionelle Investoren.
Für Union Investment gehört Nachhaltigkeit zum genossenschaftlichen Selbstverständnis. Es ist unser Anspruch, langfristig orientiert zu handeln und einen ganzheitlich angelegten Blick auf Märkte, Entwicklungen und die Anforderungen unserer Anlegerinnen und Anleger zu richten. Wir haben eine Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die den Rahmen für unser verantwortliches Handeln setzt. Die Achtung der international anerkannten Menschenrechte ist dabei integraler Bestandteil unserer Unternehmenswerte und unserer Strategie. Diese Rechte sind allen Menschen eigen, und wir erkennen an, dass sie miteinander verbunden, voneinander abhängig und unteilbar sind. Während Staaten die Pflicht zukommt, Menschenrechte zu schützen, entspricht es unserem Verständnis, dass Unternehmen die Verantwortung haben, Menschenrechte zu achten.
Als Unternehmen der DZ BANK Gruppe verpflichten wir uns bei Union Investment, Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit und unseren Lieferketten zu erkennen und zu beseitigen. Dabei beziehen wir die Interessen relevanter Stakeholdergruppen ein und versuchen Entscheidungen stets so zu treffen, dass Zielkonflikte offengelegt, sorgfältig abgewogen und möglichst aufgelöst werden.
Diese Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte gilt für alle Gesellschaften der Union Investment
Gruppe. Sie ergänzt das Modern Slavery and Human Trafficking Statement, das durch unsere Tochtergesellschaft Union Investment Institutional GmbH jährlich veröffentlicht wird.
Hinweise und Beschwerden
Bei Hinweisen und Beschwerden können sich unsere (potentiellen) Kunden kostenlos an folgende Kontaktstelle wenden:
Union Investment Institutional GmbH
Weissfrauenstrasse 7
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon +49 69 2567-7652
Telefax +49 69 2567-1010
E-Mail: institutional@union-investment.de
Darüber hinaus ist jedem Kunden der Union Investment Institutional GmbH ein/e Client Relationship Manager/in zugeordnet, der/die die individuelle Kundenbeziehung über sämtliche Dienstleistungs- und Produktformate hinweg verantwortet. Hinweise und Beschwerden können Sie insofern auch dem/der für Sie zuständige(n) Client Relationship Manager/in mitteilen. Diese folgen hierbei unseren internen dezidierten Bestimmungen über die Dokumentation, Bearbeitung und Beantwortung von Hinweisen und Beschwerden und gehen ihrem Anliegen unverzüglich nach.
Es gilt der Grundsatz, dass alle Beschwerden bzw. Auskunftsersuchen der Institutionellen Kunden zügig – d.h. in Abhängigkeit vom Einzelfall in angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen – sowie sachgerecht zu bearbeiten sind.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Kunden ferner den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. Die Union Investment Institutional GmbH, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, hat sich der Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (nachfolgend: BVI-Ombudsstelle) angeschlossen und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die BVI-Ombudsstelle anrufen. Die Kontaktdaten der BVI-Ombudsstelle lauten:
Büro der Ombudsstelle
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 6449046-0
Telefax: +49 30 6449046-29
Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
www.ombudsstelle-investmentfonds.de
Näheres regelt die „Verfahrensordnung“ für die aussergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten im Bereich des BVI Bundesverband Investment und Asset Management. Schlichtungsanträge sind schriftlich an das Büro der BVI-Ombudsstelle zu richten. Weitere Informationen zur BVI-Ombudsstelle und ihrem Verfahren finden Sie unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de.
Ausserdem können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren. Dies ist möglich, wenn Sie den Eindruck haben, es würde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die BaFin überprüft dann, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Strasse 108
53117 Bonn
Deutschland
Tel.: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
www.bafin.de
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitschlichtungsverfahren unberührt.
Leitlinie für verantwortliches Investieren

Für uns gehört Nachhaltigkeit zum genossenschaftlichen Selbstverständnis. Wir haben eine klare Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die den Rahmen für unser verantwortliches Handeln setzt. Die vorliegenden Leitlinien sind Ausdruck unseres Ansatzes für verantwortliches Investieren.
Steuerstrategie für UK
Die Steuerstrategie gilt für alle britischen Aktivitäten der DZ BANK Gruppe (DZ BANK London Branch, DVB BANK SE London Branch und ihre Tochtergesellschaften, Union Investment Institutional GmbH, London Branch und Quoniam Asset Management GmbH, London Branch).
Zuwendungen gemäß § 2 Abs.1 KAVerOV i.V.m. Art. 24 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 bei Union Investment Institutional GmbH
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
Sie haben sich für Produkte und Lösungen von Union Investment entschieden und unserem Haus damit ein großes Vertrauen ausgesprochen. Dafür vielen Dank.
Im Zusammenhang mit der individuellen und kollektiven Vermögensverwaltung und der Wahrnehmung weiterer in Anhang I der Richtlinie 2011/61/EU genannten Funktionen* kann es vorkommen, dass die Gesellschaft eine Gebühr, eine Provision oder nicht in Geldform angebotene Zuwendungen im Sinne des Art. 24 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 von Dritten erhält.
Derzeit erhält Union Investment Institutional GmbH keine Zuwendungen.
Ihre Union Investment Institutional GmbH
- * ANHANG I
1. Anlageverwaltungsfunktionen
a) Portfolioverwaltung,
b) Risikomanagement.
2. Andere Aufgaben, die ein AIFM im Rahmen der kollektiven Verwaltung eines AIF zusätzlich ausüben kann:
a) administrative Tätigkeiten:
i) rechtliche Dienstleistungen sowie Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, ii) Kundenanfragen, iii) Bewertung und Preisfestsetzung, einschließlich Steuererklärungen, iv) Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, v) Führung eines Anleger-registers, vi) Gewinnausschüttung, vii) Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, viii) Kontraktabrechnungen, einschließlich Versand der Zertifikate, ix) Führung von Aufzeichnungen;
b) Vertrieb;
c) Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten des AIF, worunter Dienstleistungen, die zur Erfüllung der
treuhänderischen Pflichten des AIFM erforderlich sind, das Facility Management, die Immobilienverwaltung, die
Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und damit verbundene Fragen,
Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fusionen und dem Erwerb von Unternehmen und weitere
Dienstleistungen in Verbindung mit der Verwaltung der AIF und der Unternehmen und anderer Vermögenswerte, in die die AIF investiert haben, fallen.
Zuwendungen gemäß § 5 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) i.V.m. § 70 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bei Union Investment Institutional GmbH
Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
Sie haben sich für Produkte und Lösungen von Union Investment entschieden und unserem Haus damit ein großes Vertrauen ausgesprochen. Dafür vielen Dank.
Im Zusammenhang mit einer Dienst- oder Nebendienstleistung im Sinne des § 20 Abs. 2 Nummer 1 bis 3 und Absatz 3 Nummer 2 bis 5 KAGB (z. B. Finanzportfolioverwaltung oder Anlageberatung) kann es vorkommen, dass die Gesellschaft eine Gebühr, eine Provision oder sonstige Geldleistung sowie nichtmonetäre Vorteile im Sinne von § 70 Absatz 2 Satz 1 WpHG von Dritten erhält.
Derzeit erhält Union Investment Institutional GmbH keine Zuwendungen.
Ihre Union Investment Institutional GmbH